Terminvereinbarung

Wartezeit und Terminvereinbarung

Liebe Patienten, liebe Eltern!

Bei der Terminvergabe orientieren wir uns an der Reihenfolge des Anmeldedatums. Die einzige Ausnahme bilden Akutpatienten, die wir schnellstmöglich in Behandlung nehmen.
Möglichist zeitnah melden wir uns bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Je nach Umfang der aktuellen Warteliste, der Dauer der laufenden Behandlungen sowie je nach beiderseitiger Flexibilität bzgl. der Terminvergabe kann es zu einigen wenigen Tagen oder Wochen Wartezeit kommen, bis Sie einen festen Therapieplatz erhalten. Vormittagstermine können wir Ihnen in der Regel innerhalb von ca. 2 bis 4 Wochen anbieten. Für Nachmittagstermine besteht aufgrund des größeren Bedarfs meist eine etwas längere Wartezeit. Um die Nachmittagstermine für die Schulkinder und Berufstätigen frei zu halten, müssen wir Kinder im Vorschulalter in der Regel am Vormittag einbestellen.
Die logopädische Behandlung findet dann immer verbindlich zum gleichen Termin statt, so daß sich Patienten und Therapeuten bzgl. ihrer Terminplanung fest darauf einstellen können. Sollte ein Termin von Ihrer oder unserer Seite aus dringenden Gründen ausnahmsweise einmal nicht wahrgenommen werden können, bieten wir Ihnen, wenn möglich, einen Ersatztermin an. Eine logopädische Diagnostik- und Beratungsstunde vor Beginn der eigentlichen Behandlung können wir aufgrund der heute gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die uns die Krankenkassen vorgeben, leider nicht mehr anbieten. In Ausnahmefällen kann der behandelnde Arzt jedoch eine Diagnostik und Beratung veranlassen, falls er den Therapiebedarf in Rücksprache mit dem behandelnden Logopäden klären will.

 

Terminabsagen

Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer regelmäßigen aktiven Teilnahme ab. Daher ist es in Ihrem Interesse, die vereinbarten Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen.
Die Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet für Sie regelmäßige Termine und kurze Wartezeiten. In der vereinbarten Behandlungszeit steht die Therapeutin ausschließlich zu Ihrer Verfügung.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens aber 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin, damit wir den Termin kurzfristig anderweitig vergeben können. Sprechen Sie mit der behandelnden Therapeutin oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter unter 05205 – 879444. Sollten Sie selbst verhindert sein, können Sie vielleicht einen Angehörigen oder eine Freundin bitten, Ihr Kind zum vereinbarten Termin zu bringen. Erkundigen Sie sich bei einem Stundenausfall bei der behandelnden Therapeutin nach einem möglichen Ersatztermin.
Da die Behandlungssituation einer reinen Bestellpraxis die ständige persönliche Anwesenheit der behandelnden Therapeutin zwingend voraussetzt, müssen wir Ihnen für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn – abgesagte Termine nach gesetzlicher Regelung des § 615 BGB und nach Vorgabe der Krankenkassen eine Verweilgebühr in Höhe des üblichen Kassensatzes privat in Rechnung stellen, da die Therapiezeit in diesem Fall anderen Patienten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei ist es ohne Belang, ob eine bzw. welche Begründung für die kurzfristige Absage vorliegt.
Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen oder Versäumen von Behandlungsterminen aus nicht nachvollziehbaren Gründen müssen Sie damit rechnen, dass die Therapie abgebrochen und die für Sie vorgesehene Behandlungszeit anderen Patienten zur Verfügung gestellt wird. Im Interesse der wartenden Patienten, aus therapeutischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen können wir keine längeren Ausfallzeiten bzw. unregelmäßig stattfindende Behandlungen tragen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Praxis für Logopädie »Tesche & Team – Sennestadt«